Wir über uns

Der Freizeitpark Lochmühle ist seit über 40 Jahren eine aussergewöhnliche und beliebte Attraktion im Rhein-Main-Gebiet.

Das inzwischen auf 16 Hektar gewachsene Parkgelände zieht mittlerweile Besucher aus dem gesamten Bundesgebiet an und bietet sogar in Spitzenzeiten ausreichend Rückzugsmöglichkeiten.

Als ehemalige Getreidemühle mit landwirtschaftlichem Betrieb grenzt sich die Lochmühle ganz bewusst von den größeren hochtechnisierten Parks ab. Statt einiger weniger Großattraktionen mit häufig längeren Warteschlangen setzt man auf Vielfalt und Abwechslung in einer ländlichen Umgebung.

Neben rund 100 Spielgeräten und Fahrgeschäften kann man im natürlichen Flusslauf oder auf den Wiesen herumtollen, mit einheimischen Tieren im Streichelzoo spielen oder mit etwas Glück gar Küken beim Schlüpfen beobachten. Die Möglichkeit, in unterschiedlich großen Gruppen zu picknicken und zu grillen rundet das Angebot der Anlage ab.

Natur erleben, Kontakt mit Tieren suchen, herumtollen dürfen, mit der Familie zusammen sein und gemeinsam etwas unternehmen:
Die spannende Mischung des Angebots in Kombination mit eigenen Entfaltungsmöglichkeiten werden von Schulklassen, Kindergärten und Familien geschätzt.

Wussten Sie

Wussten Sie schon, liebe Besucher des Freizeitparks Lochmühle,
... dass die Lochmühle früher eine Getreidemühle mit Landwirtschaft war und somit an alte Traditionen anknüpft, in dem es hier viele Mühlräder, Wasser, einheimische Tiere sowie einen landwirtschaftlichen Lehrpfad und ein landwirtschaftliches Museum gibt?

… dass das gesamte Gelände mit Parkplätzen und Tierkoppeln ca. 160.000 qm groß ist, privat betrieben wird und keinerlei öffentliche Zuschüsse erhält?

... dass es im Park viele Grilleinrichtungen gibt, in denen Sie Ihr von zuhause mitgebrachtes Essen und Ihre Getränke im Grünen genießen können? Dass Ihnen der reservierte Grillplatz den ganzen Tag zur Verfügung steht und im Eintrittspreis enthalten ist?

... dass es im Park aber auch genügend gastronomische Einrichtungen gibt?

... dass Sie mit einer Parkbahn durch den Park gefahren werden und hierbei sehr viel Interessantes und Wissenswertes erklärt bekommen?

... dass der im Naturpark Hochtaunus gelegene Freizeitpark Lochmühle zu den Freizeiteinrichtungen in Hessen zählt, die vom vielfältigen und reichhaltigen Erlebnisangebot her "SPITZE" sind und zu den beliebtesten und lobenswertesten Ausflugszielen im Hessenland gehören?

... dass der Kinderlehrpfad Römer-Parcours das erste und einzige Lehrangebot am Limes ist, das sich die spielerische Wissensvermittlung speziell für Kinder zum Ziel gesetzt hat?

... dass es im Park zwölf interessante Fahrgeschäfte wie Achterbahn, Berg- und Talbahn, Blütenwirbelkarussell und ca. 100 Spiel- und Spaßgeräte wie Riesenrutsche, Trampolinanlage, Sessellifte sowie Hüpfkissen und -burgen gibt?

... dass Sie möglichst früh am Tage zu uns kommen sollten, damit Sie unser großes und außergewöhnliches Freizeitangebot ausgiebig genießen können?

... dass Sie sich auf vielen Bänken und Sitzgelegenheiten, die überall in der liebevoll angelegten Parkanlage stehen, ausruhen und entspannen können und sich dabei an den alljährlich gesetzten 10.000 Stiefmütterchen, 10.000 Sommerblumen und vielen tausend Dahlien erfreuen können?

... dass Sie dieses schöne und große Freizeitvergnügen zu einem unvergleichbar günstigen Eintrittspreis den ganzen Tag nutzen können und unsere Eintrittspreise – gemessen am Angebot – sehr preiswert sind?

Entstehung

Unser Maskottchen „Polo“ verrät es bereits: Sein Name setzt sich aus „Po“ wie Pony und „Lo“ wie Lochmühle zusammen. Bei uns spielen der Kontakt zu Tieren und die Verbindung zum Leben auf dem Bauernhof eine wichtige Rolle. Die Lochmühle – im malerischen Tal mit dem Erlenbach – kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken: Mitte des 13. Jahrhunderts erstmals erwähnt, wurde sie zwischenzeitlich durch ihre Lage am Waldrand und an der Grenze zwischen den Gebieten verschiedener Landesfürsten ein Anziehungspunkt für so manche lichtscheue Gestalt. Vor rund 200 Jahren bewirtschaftete der Urahn der heutigen Lochmühlenbesitzer die Mühle mit dem landwirtschaftlichen Betrieb. Mit der Industrialisierung um 1900 wurde auch die Lochmühle, wie viele bäuerliche Mühlen, stillgelegt. Zu gleicher Zeit erfreute sich die Gastwirtschaft immer größerer Beliebtheit. Sie lockte, vor allem auch durch den Bahnbau zur Saalburg, immer mehr Städter an Sonntagen ins Grüne. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Lochmühlenland von der Familie Zwermann landwirtschaftlich genutzt. Parkgründer Theo Zwermann musste die Landwirtschaft allerdings aus gesundheitlichen Gründen aufgeben und entschloss sich stattdessen, eine kleine Ponyzucht aufzubauen. Mit dem Kauf der beiden Shetlandponys Heidi und Susi legte er den Grundstein für einen Reiterhof. Seine beiden Töchter hatten viel Spaß mit den Ponys und auch ihre Freundinnen kamen immer wieder zum Reiten auf die Lochmühle, sodass mit der Zeit ein Reiterhof entstand, der bis Ende der 70er Jahre zeitweise bis zu 70 Pferde beherbergte. Zum Spielen wurden auf dem ganzen Gelände ausrangierte Traktoren aufgestellt. Die ersten klassischen Spielgeräte waren kleine, selbst gebaute Wagenrad-Karussells. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Spiel- und Spaßgeräte, aber auch Grillplätze für die Besucher der Lochmühle errichtet. Daraus entwickelte sich ein eigenständiger Freizeitpark, dessen Größe sich im Laufe der Zeit durch Landkauf verdoppeln konnte. Heute stehen auf dem mittlerweile 16 Hektar großen Gelände rund 150 Attraktionen. So können die Kinder etwa eine Riesenrutsche hinuntersausen, Achterbahn und Karussell fahren, mit dem Floß auf dem Erlenbach schippern oder mit dem Polo-Express eine Fahrt durch den gesamten Park machen. Im Streichelzoo kann man Ziegen, Schafe und Hühner füttern und in der Tierkinderstube mit etwas Glück kleinen Küken beim Schlüpfen zusehen. Der Park bietet viele Picknickhütten, Grillhütten und Grillplätze für Gruppen unterschiedlichster Größe.

Die bewegte Entstehungsgeschichte des „Freizeitparks Lochmühle“ wurde von Theo Zwermann in einem bebilderten Büchlein festgehalten, welches gegen geringe Schutzgebühr im Park erhältlich ist.

Parkordnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE BESUCHER
Herzlich willkommen im Freizeitpark Lochmühle! Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens.
Bei aller Freude Ihrerseits bitten wie Sie, die sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu achten.

1) HAUSRECHT
1.1 Mit dem Betreten des Parks erklären Sie sich mit der Parkordnung einverstanden.
1.2 Der Freizeitpark Lochmühle ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.

2) EINTRITTSPREISE
2.1 Das Gelände des Parks darf nur mit gültigen Eintrittskarten und an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig und verlieren beim Verlassen des Parks ihre Gültigkeit.
2.2 Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.
2.3 Wer ohne rechtmäßig erworbene Eintrittskarte im Park angetroffen wird, bezahlt zudem den doppelten Eintrittspreis.

3) ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
3.1 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen als dafür vorgesehenen Stellen (Grillplätze)!
3.2 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Park nicht verlassen.
3.3 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringen etc.) ist auf dem Parkgelände nicht gestattet!
3.4 Den Anordnungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten!
3.5 Das mutwillige Lärmen sowie der lautstarke Betrieb von tragbaren Musikanlagen ist untersagt!
3.6 Die Benutzung von Trendsportgeräten (Rollerblades, Skateboard, Roller etc.) ist im Park nicht gestattet.

4) BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN
4.1 Die Einrichtungen stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie unbedingt die Anleitungen an den einzelnen Geräten sowie die Anweisungen unseres Personals. Sollten Sie dennoch die Anleitungen bzw. Anweisungen missachten, so kann unser Personal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt z.B. auch, wenn Sie versuchen sollten, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.
4.2 Außerdem haften Sie für a l l e Schäden, die durch Missachtungen oder durch mutwillige Beschädigungen entstehen.

5) BENUTZUNG DER SPIELGERÄTE
Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!

6) GRILLORDNUNG

6.1 Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Das Grillen ist bis 18:00 Uhr erlaubt.
6.3 Sorgen Sie dafür, dass der Grill niemals ohne Aufsicht ist.
6.4 Verlassen Sie den Grillplatz nicht, ohne noch einmal überprüft zu haben, ob alles im ordnungsgemäßen Zustand ist.
6.5 Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle. Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.
6.6 Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus oder ähnliches sind verboten.
6.7 Eigene Grills, Tee-, Wasserkocher u.ä. dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Betonplatten aufgestellt werden.
6.8 Die Benutzung von Einweggrills ist nicht gestattet.
6.9 Die Asche lassen Sie bitte nach dem Grillen auf der Feuerstelle liegen und auskühlen. Grillen auf eigene Gefahr
6.10 Für Schäden, die an Sachen oder Gästen durch den fahrlässigen Umgang mit Grillhütten oder Grills auftreten, müssen wir Sie haftbar machen.
6.11 Für liegen gebliebene Sachen können wir keine Haftung übernehmen.

7) AUFSICHTSPFLICHT
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie n i c h t davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für a l l e Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

8) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Wir haften n u r für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind. Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.

9) SCHADENSMELDUNGEN

9.1 Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht.
9.2 Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden
v o r Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte.
9.3 Ein Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach dem Verlassen des Parks erfolgt.

10) PARKEN
10.1 Auf unseren Parkplätzen gilt grundsätzlich die StVO.
10.2 Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
10.3 Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie dennoch Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und auf Ihre Kosten abzuschleppen.
10.4 Für Schäden infolge höherer Gewalt wie Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl und Beschädigungen durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch unser Betriebspersonal verursacht wurde. Aber auch dann können wir nur Schadensersatz gewähren, wenn sie den Schaden v o r Verlassen des Parkplatzes dem Freizeitpark Lochmühle melden.

11) WERBUNG UND ANBIETEN VON WAREN UND LEISTUNGEN
Werbung auf unserem Gelände und auf unseren Parkplätzen wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet. Wir wünschen Ihnen nun einen unbeschwerten schönen Tag
und viel Vergnügen in unserem Freizeitpark Lochmühle!

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